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In der letzten Sitzung des Jahres beschloss der Nationalrat die Erhöhung der Grundvergütung für Zivil- und Präsenzdiener. Ein wichtiges Signal an die Jugend in Österreich, meinen auch Bezirksparteiobmann Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger mit JVP-Vertreterinnen des Bezirks.

Grundvergütung wird um rund 40 % angehoben

Das neue Jahr fängt für Grundwehr- und Zivildiener gut an. Sie erhalten ab 2023 deutlich mehr Grundvergütung. Pro Monat sind es 500 Euro anstelle der bisherigen rund 360 Euro.

Klaus Lindinger (v.re.). JVP-Bezirksobfrau Stella Wetzlmair, Lilli Huber (Gemeinderätin Lambach) und Anna Thallinger (JVP-Bezirksvorstand-Mitglied) freuen sich, dass mit der Erhöhung der Grundvergütung die Zivil- und Präsenzdiener nun deutlich mehr pro Monat bekommen. Dieser Beschluss hilft den jungen Leuten gerade jetzt ganz besonders.

„Das deutliche Plus bei der Grundvergütung für Grundwehr- und Zivildiener ist ein wichtiges und richtiges Zeichen für die jungen Männer. Sie leisten einen zentralen Dienst an der Gesellschaft!“, sagt Bezirksparteiobmann Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger, der sich auch im Nationalrat dafür stark gemacht hat.

Klaus Lindinger

Die Erhöhung, die erste seit knapp zehn Jahren, ist in der letzten Sitzung des Jahres im Parlament beschlossen worden.

„Über den Zeitraum von neun Monaten sind das bei Zivildiener immerhin 1.260 Euro mehr. Dieser Betrag entscheidet oft darüber, ob ich mir den Führerschein oder Mobilar für mein WG-Zimmer leisten kann“, sagt JVP-Bezirksobfrau Stella Wetzlmair.

Stella Wetzlmair, JVP-Bezirksobfrau

Schon wie bisher ist es auch im neuen Jahr möglich, zusätzliche Leistungen wie Wohnkostenbeihilfe oder Familien- und Partnerunterhalt zu beantragen.

Darüber hinaus erhalten Zivildienstleistende weiterhin Naturalverpflegung und/oder Verpflegungsgeld (Anm.: max. € 16,–/Tag). Auch können sie kostenlos das KlimaTicket Österreich von Beginn bis Ende ihres Zivildienstes nutzen.  Sie fahren also mit allen teilnehmenden öffentlichen Verkehrsmittel kostenfrei in ganz Österreich, auch in der Freizeit.