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Die Gesamtsumme von rund 1,5 Mio. Euro hilft den Menschen

Organisatorisch und auch finanziell hatten die Gemeinden in den letzten Jahren einiges zu stemmen. Sie sind die politische und verwaltungstechnische Einheit, die am nächsten bei der Bevölkerung ist.

„Es ist daher sehr erfreulich, dass die Landesregierung einstimmig beschlossen hat, die Kommunen mit zusätzlichem Geld zu unterstützen. Für die 24 Wels-Land-Gemeinden bedeutet das in Summe einen Betrag von 1.471.800 Euro!“, informiert Bezirksparteiobmann Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger.

Klaus Lindinger

Wofür die Gelder in den Gemeinden verwendet werden, ist eine eigenständige Entscheidung. Ob damit ein kleines oder größeres Projekt umgesetzt oder die Schulden getilgt werden, bleibt den Bürgermeistern bzw. zuständigen Gemeinde-Gremien überlassen. Es gibt keinen vorgeschriebenen Verwendungszweck.

Bezirksparteiobmann Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger (re.) und Bgm. Andreas Stockinger (li., Bürgermeistersprecher des Bezirks) begrüßen die zusätzlichen Gelder. „Die Gemeinden sind für die Menschen gewissermaßen die ‚Nahversorger‘ in vielen Belangen. Wir wollen unsere Aufgaben gut erfüllen und das geht mit den zusätzlichen Geldern wieder ein Stückchen leichter!“, sagen die beiden Bürgermeister. Das hilft auf dem Weg zum ‚‚Land der Möglichkeiten“.

„Diese ‚Verstärkungsmittel‘ kommen letztendlich immer den Menschen zugute. Egal was eine Gemeinde damit umsetzt – beispielsweise einen Radweg, Investitionen in die Straßenbeleuchtung, Sanierung von Gehwegen, Ankauf von Materialien für die Bildungseinrichtungen, neue Spielgeräte, Unterstützung für Senioren – oder die Schuldenquote reduziert: Immer haben die Menschen etwas davon. Klar ist: stabile Finanzen in den Gemeinden sind eine wichtige Basis, um die Aufgaben auch zukünftig erfüllen zu können!“, macht Klaus Lindinger den Nutzen für die rund 75.000 Menschen in Wels-Land deutlich.

Klaus Lindinger

Wissen zu den zusätzlichen Geldern:

Die Verteilung der Gelder begünstigt die finanzschwächeren Gemeinden. Der Schlüssel orientiert sich nach Einwohnerzahl und der konkreten Finanzkraft der einzelnen Gemeinden im Sinne des OÖ. Bezirksumlagegesetzes. Ein Mindestbetrag von 35.000 Euro für jede Gemeinde ist festgelegt.

Die zusätzlichen Gelder kommen aus dem Topf der Bedarfszuweisungsmittel für den Härteausgleichsfonds des Landes OÖ. Pandemiebedingt ist dieser Fonds 2020 und 2021 ausgesetzt worden, um die Gemeinden durch die gestiegenen Kosten sowie möglichen Ausfälle bei der Kommunalsteuer nicht noch mehr unter finanziellen Druck zu bringen. Die nicht ausgeschütteten Gelder – sprich Bedarfszuweisungsmittel aus diesem Härteausgleichsfonds – werden nun als zusätzliches Geld an die Gemeinden ausbezahlt.