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Mit dem „Verlustersatz II“ können indirekt Betroffene, die gewisse Kriterien erfüllen, Unterstützung bei der AMA ab April 2022 beantragen. Abg.z.NR Klaus Lindinger und VLV-Obmann LKR Markus Brandmayr begrüßen die „Neuauflage“, die Bundesministerin Elisabeth Köstinger in dieser Woche bekannt gegeben hat.

Große Herausforderungen für die Landwirtschaft

Die Landwirtschaft steht nicht zuletzt durch stark gestiegene Betriebsmittelkosten, Rückstau bei schlachtreifen Tieren durch Personalausfälle und die in Europa grassierende Schweinepest vor großen Herausforderungen. Zudem traf sie die Schließung der Gastronomie und Hotellerie als „Zulieferer“ enorm, im Besonderen die Schweinebranche. Aus diesem Grund hat Bundesministerin Elisabeth Köstinger den „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ neu aufgelegt.

Wirksame Maßnahme zur Unterstützung für Bäuerinnen und Bauern

„Bundesministerin Elisabeth Köstinger hat gemeinsam mit den bäuerlichen Interessenvertretern ein Hilfspaket erarbeitet, das die Nöte der Landwirte lindern soll. In meinem Heimatbezirk Wels-Land gibt es 665 Schweinebauern, die durch den ‚Verlustabsatz II‘ Unterstützung beantragen können!“, informiert Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger.

VLV-Obmann LKR Markus Brandmayr (Eberstalzell) ist für die Mitglieder gerne Ansprechpartner und trägt die Sorgen der Bauern an die entscheidenden Stellen weiter. Gemeinsam mit Abg.z.NR Klaus Lindinger sieht er den Verlustersatz II dringend notwendig. Beide sind überzeugt, dass eine Änderung der Preisgestaltung für bäuerliche Produkte unumgänglich ist. „Nur faire Erzeugerpreise sowie eine Bündelung der bäuerlichen Kräfte sichern das heimische Schnitzel!“, betonen Lindinger und Brandmayr.

Sämtliche bäuerlichen Interessensvertreter wie Bauernbund, Landwirtschaftskammer und im Besonderen auch der Verband der landwirtschaftlichen Veredelungsproduzente (=VLV) haben sich für eine Entlastung der besonders geplagten Schweinbranche stark gemacht.

„Der VLV hat sich intensiv für Unterstützungen stark gemacht, da gerade die Schweineproduzenten in den letzten Jahren massiv unter Druck standen bzw. stehen. Die Stärke unseres Verbandes sind die Mitglieder. Je mehr wir davon im VLV bündeln, umso besser: Denn umso größer ist unser Gewicht, gegenüber den anderen Marktteilnehmern entlang der Wertschöpfungskette!“, betont VLV-Obmann LKR Markus Brandmayr, dass die Schlagkraft im Wesentlichen von den Mitgliedern bestimmt wird.

Die gesamten 665 Schweinebetriebe in der Region Wels-Land/Wels-Stadt machen beachtliche 25 Prozent der oö, Schweineproduktion aus.

Voraussetzungen für die Unterstützung:

  • Landwirtschaftlicher Betrieb, der im Betrachtungszeitraum von Dezember 2021 bis Februar 2022 einen entsprechenden Verlust im Betriebszweig erlitten hat.
  • Ein Verlust von zumindest 30 % des Deckungsbeitrags im Betriebszweig ist Voraussetzung für den Zuschuss. (Anm.: Das betrifft eine Vielzahl an heimischen Schweinebauern).
  • 70 Prozent des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Zuschuss gewährt.
  • Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
  • Die Förderung wird mit 100.000 EUR gedeckelt.
  • Die Beantragung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA) ab April 2022. Exakte Beiträge je Mastschein und Zuchtsau werden im April 2022 von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen vorgenommen.