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Wir erleben derzeit in vielen Bereichen Teuerungen, die die Menschen in Österreich unmittelbar spüren. Umso wichtiger ist es nun, die Menschen in Österreich zu entlasten, die Teuerungen auszugleichen, die höheren Preise abzufedern.

Bereits durch die Beschlüsse zur ökosozialen Steuerreform sind wichtige Entlastungen spürbar. Zusätzlich beschloss das Parlament bereits im Jänner ein erstes Paket zum Teuerungsausgleich in Höhe von 1,7 Milliarden Euro. Darin enthalten: 300 Euro Teuerungsausgleich für besonders vulnerable Gruppen, 150 Euro Energiekostenzuschuss und die Streichung des Ökostromförderbeitrags sowie der Ökostrompauschale. Mit diesem Paket ist Österreich in Europa führend, sowohl was das Volumen, als auch die Geschwindigkeit betrifft. Insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen profitieren von dem Paket mit bis zu 800 Euro pro Jahr.

Zwei Entlastungspakete mit knapp 4 Mrd. Euro Volumen

Da es angesichts der weiteren Teuerungen aufgrund des Ukraine-Krieges mehr braucht, hat sich die Bundesregierung entschieden, noch weitere Entlastungen auf den Weg zu bringen. In der Folge ist im Nationalrat (März-Plenum) ein zweites Paket beschlossen worden, das Menschen und Wirtschaft im täglichen Leben weiter entlasten wird.

Es sieht zeitlich befristet eine 50%-ige Erhöhung des Pendlerpauschales und Vervierfachung des Pendlereuros, 150 Millionen Euro für Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und Angebotserweiterung, die 90%-ige Senkung der spezifischen Energieabgaben, Entlastung für inländische KMU mit hohem Treibstoffaufwand und mehr vor; in Summe sind weitere zwei Milliarden Euro geplant.

Die beiden Pakete gemeinsam bringen also 4 Milliarden Euro Entlastung für die Österreicherinnen und Österreicher. Während in anderen EU-Staaten kurzfristige Maßnahmen, wie zum Beispiel temporäre Preisobergrenzen gesetzt werden, fokussiert die österreichische Bundesregierung auf längerfristige Maßnahmen, um auf die prognostizierte Inflation zu reagieren.

Mit dem Entlastungsrechner unter bmf.gv.at/entlastungsrechner kann sich jede und jeder bequem ausrechnen, wie hoch die persönliche Entlastung ist.

Bezirksparteiobmann Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger (v.li.), gf. Stadtparteiobfrau Abg.z.BR Alexandra Platzer und Abg.z.NR Laurenz Pöttinger geben Einblick in die kurz- wie langfristigen Maßnahmen des Bundes, um die Teuerung für die Menschen abzufedern. Die ersten Schritte der ökosozialen Steuerreform sind seit Jänner in Kraft. Aufgrund der massiven Teuerung gab es im Jänner (Entlastungspaket I) und März (Entlastungspaket II) Beschlüsse im Parlament, die in Summe knapp 4 Mrd. Euro umfassen.

„Die Volkspartei hat im Parlament und in der Bundesregierung schnell reagiert und mehrere Maßnahmenpakete im Kampf gegen die Teuerung auf dem Weg gebracht. Insgesamt werden vier Milliarden Euro in die Hand genommen, um die Teuerung einzudämmen“, informiert Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger. „Die Mittel werden zielgerichtet eingesetzt und sollen jene unterstützen, die besonders stark von der Teuerung betroffen sind: Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, Familien, Pendler, Seniorinnen und Senioren, Landwirte und energieintensive Unternehmen.“, so Bezirksparteiobmann Abg.z.NR Bgm. Ing. Klaus Lindinger

Die zunehmenden Preissteigerungen sind überall im täglichen Leben zu spüren. Durch die Erhöhung der Pendlerpauschale und die Vervierfachung des Pendlereuros, sowie durch die Preissenkungen im öffentlichen Verkehr haben wir als Volkspartei unkomplizierte und schnelle Hilfen für die breite Bevölkerung in Österreich geschaffen.“, hält der Abgeordnete Pöttinger fest. „Hohe Energiepreise stellen unsere Betriebe vor fast unlösbare Aufgaben. Die durch den Krieg in der Ukraine entstandene Materialverknappung ist in vielen Bereichen eine echte Bedrohung für den Fortbestand unserer Betriebe. Deshalb entlasten wir energieintensive Klein- und Mittelbetriebe, insbesondere im Bereich Handwerk, mit einer Treibstoffrückvergütung. Außerdem werden die Erdgasabgabe und die Elektrizitätsabgabe bis 30. Juni 2023 um 90% gesenkt. Ich sehe es als unsere Pflicht unserer Bevölkerung und den Betrieben in dieser schweren Zeit finanziell unter die Arme zu greifen, damit wir auch diese Herausforderung gut meistern können.“, so der Abgeordnete Laurenz Pöttinger.

Mit der Senkung der 2. und 3. Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent und 42 Prozent auf 40 Prozent profitieren 3,8 Millionen Lohnsteuerzahlende. Durch die Erhöhung der SV-Rückerstattung und die Anhebung des Pensionistenabsetzbetrages werden niedrige Einkommen und Pensionen bereits ab 2022 zusätzlich spürbar entlastet!“, betont Abg.z.BR Alexandra Platzer, MBA. „Mit dem Energiekostenausgleich in Höhe von 150 € helfen wir jenen, die besonders unter der Teuerung leiden. Es gilt rasch zu handeln und die steigenden Energiekosten für die Menschen abzufedern“.

WAS SIND DIE KONKRETEN MASSNAHMEN DER ÖKOSOZIALEN STEUERREFORM, DIE HEUER UND 2023 SPÜRBAR SIND?

Langfristige MaßnahmenDetailsEntlastung
Senkung der zweiten EinkommenssteuerstufeSenkung von 35% auf 30% ab Juli 2022 (Mischsteuersatz für das ganze Jahr 2022: 32,5%)Bis zu 650 € pro Jahr zusätzlich pro Arbeitnehmer/in
Senkung der dritten EinkommenssteuerstufeSenkung von 42% auf 40 % ab Juli 2023 (Mischsteuersatz für das ganze Jahr 2023: 41 %)Bis zu 580 € pro Jahr zusätzlich
Erhöhung des SV-BonusEntlastung der Gering-verdiener/innen rückwirkend für 2021Bis zu 250 € pro Jahr zusätzlich
Erhöhung des Pensionisten-absetzbetragesPensionistenabsetzbetrag von 600 € auf 825 € Erhöhter Pensionisten-absetzbetrag von 946 € auf 1.214 €Pensionistenabsetzbetrag bis zu 225 € Erhöhter Pensionisten-absetzbetrag bis zu 250 €
Erhöhung des Familienbonus für minderjährige KinderErhöhung von 1.500 € auf 2.000 € (ab Juli 2022)500 € mehr pro Kind und Jahr
Erhöhung des Familienbonus für über 18-JährigeErhöhung des Familienbonus von 500 € auf 650 €150 € mehr pro Kind und Jahr
Erhöhung des KindermehrbetragesErhöhung des Kindermehrbetrages von 250 € auf 450 €200 € mehr pro Kind und Jahr
Einführung des Regionalen KlimabonusDer regionale Klimabonus wird in vier Stufen (100, 133, 167 oder 200€) eingeführt. Für Kinder gibt es einen Zuschlag von 50%.WL: 167 oder 200 €/Jahr WE: 133 €/Jahr GR:  167 oder 200 €/Jahr

Welche Maßnahmen sind angesichts der Teuerungen befristet beschlossen worden?

Kurzfristige MaßnahmenDetailsEntlastung
Aussetzung der Ökostrom-Pauschale und Entfall des Ökostrom-FörderbeitragesÖkostrom-Kosten für Betriebe und Haushalte werden für das Jahr 2022 auf null gesetzt.Bis zu 650 € pro Jahr zusätzlich.
Energiekostenausgleich (Details zur Abwicklung siehe S. 5)Jeder Haushalt mit einem Einkommen bis zur ein- bzw. zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage erhält im April automatisch einen Gutschein.Einmalig 150 € pro Jahr zusätzlich
Teuerungsausgleich für besonders vulnerable GruppenZusätzlich zur bereits beschlossenen Einmalzahlung von 150 € werden Arbeitslose, Mindestsicherungs- und Studienbeihilfen-Bezieher sowie Mobilitäts-stipendiaten mit weiteren 150 € unterstützt.Einmalig 300 €

Pendlerpauschale und Pendlereuro:

Bis zum 30. Juni 2023 wird das Pendlerpauschale um 50% erhöht, sowie der Pendlereuro vervierfacht. Für Negativsteuerbezieher gibt es einen einmaligen negativsteuerfähigen Betrag in Höhe von 100 Euro. Das entspricht einem Entlastungvolumen in Oberösterreich von rund 70 Mio. Euro (in ganz Österreich sind es über 400 Mio. Euro). Durchschnittlich werden pro oö. Pendler/in € 236,31 an Entlastung spürbar.

Zwei Beispiele:

  • Großes Pendlerpauschale: In einem Haushalt pendeln beide Personen in die Arbeit (und zurück) und haben Anspruch auf ein großes Pendlerpauschale zwischen 20-40 km (Pendelweg 30 km. Das monatliche Bruttoeinkommen liegt bei 1.700 Euro bzw. 1.200 Euro.
Monatliches Bruttoeinkommen1.700 Euro1.200 Euro
Pendlerpauschale und Pendlereuro alt520 Euro200 Euro
Pendlerpauschale und Pendlereuro neu902 Euro300 Euro
Entlastung382 Euro100 Euro
Beispiel großes Pendlerpauschale
  • Kleines Pendlerpauschale: In einem Haushalt pendeln beide Personen in die Arbeit (und zurück) und haben Anspruch auf ein kleines Pendlerpauschale zwischen 40-60 km (Pendelweg 30 km. Das monatliche Bruttoeinkommen liegt bei 3.000 Euro bzw. 2.000 Euro.
Monatliches Bruttoeinkommen3.000 Euro2.000 Euro
Pendlerpauschale und Pendlereuro alt614 Euro735 Euro
Pendlerpauschale und Pendlereuro neu1.212 Euro1.388 Euro
Entlastung599 Euro653 Euro
Beispiel kleines Pendlerpauschale

Energiekosten und Ökologisierung:

Förderaktion „Sauber Heizen für alle“

Das ist eine Förderaktion des Bundes, die seit Jänner 2022 bis maximal 31. Dezember 2022 läuft. Dadurch können einkommensschwächere Haushalte bis zu 100 % Förderung für den Tausch von einem Öl oder Gaskessel auf ein Nachhaltiges System erhalten. Gerade ältere Wohnhäuser und damit oft auch ältere Personen profitieren von dieser Förderaktion. Für den Einkommensnachweis genügt aber auch der Nachweis einer GIS-Befreiung oder der Nachweis, dass eine Heizkostenförderung besteht. Die Details zu dieser ökologisch und ökonomisch sinnvollen Maßnahmen finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sauber-heizen-fuer-alle-2022.html

Energiekostenausgleich

Aufgrund der Teuerungen, die maßgeblich von den steigenden Energiepreisen getrieben sind, hat die Bundesregierung beschlossen, einen einmaligen Zuschuss zur Abfederung der Auswirkungen der Teuerungen in Höhe von 150 Euro zu gewähren. Jedem Haushalt, der in Österreich einen Hauptwohnsitz hat, wird automatisiert ein Gutschein zugeschickt. Der Energiekostenausgleich wird von der Jahresabrechnung des Stromlieferanten abgezogen und ab April versendet. Bei einem Einpersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze bei 55.000 Euro, bei einem Mehrpersonenhaushalt bei 110.000 Euro. (= ein- oder zweifache ASVG-Höchstbeitragsgrundlage)

Klimaticket für Grundwehr- und Zivildiener ab 1. April 2022:

Grundwehr- und Zivildiener, die ab dem 1. April 2022 ihren Dienst am Staat antreten, erhalten kostenlos das KlimaTicket. Sie können daher in ganz Österreich mit den Öffis unterwegs sein, ohne zusätzliche persönliche Kosten. Das KlimaTicket gilt für die Dauer des Zivil- und Grundwehrdienstes und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, U-Bahn, Bim, Zug). Auch Soldatinnen und Soldaten in Ausbildung und Zeitsoldaten profitieren vom KlimaTicket. Insgesamt können daher bis zu 30.000 junge Menschen pro Jahr dieses Angebot nutzen. Bisher konnte nur eine Freifahrt vom Wohn- zum Dienstort oder eine ÖBB ÖsterreichCard beantragt werden, mit dem KlimaTicket sind nun alle öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Österreich inkludiert. Ausgestellt wird das Klimaticket ab sofort an allen Servicestellen der KlimaTicket Vertriebspartner, dazu zählen etwa die Schalter der ÖBB, der Westbahn und der teilnehmenden Verkehrsverbünde.

Preissenkungen im öffentlichen Verkehr:

150 Mio. Euro werden seitens des Bundes für Preissenkungen und Angebotserweiterungen im öffentlichen Verkehr fix eingeplant.

Senkung der spezifischen Energieabgaben:

Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe werden befristet um rund 90 % reduziert. Das bringt insgesamt rund 900 Mio. Euro Entlastung.
(500 Mio. € Haushalte, 407 Mio. € Unternehmen)

Unterstützung für die Wirtschaft:

Entlastung von inländischen KMUs mit hohem Treibstoffaufwand und Liquiditätshilfe für Unternehmen

Unterstützung für Betriebe zum raschen Umstieg auf alternative dekarbonisierte Antriebsformen

Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit für Windkraft- und PV-Projekte