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Rund 2.170 Personen im Bezirk nehmen Pflegeleistungen in Anspruch

Wir werden immer älter. Was im Grunde eine erfreuliche Tatsache ist, birgt in manchem Lebensbereich durchaus Herausforderungen. Mit dem aktuell ausverhandelten Pflegepaket, dass die Bundesregierung vorgelegt hat, sind wichtige Schritte für mehr Sicherheit und Wertschätzung im Pflegebereich gesetzt worden.

In Wels-Land nehmen rund 2.170 Personen Pflegeleistungen (Anmerkung: 458 Menschen in Pflegeheimen; Daten per 31.12.2021 und 1.715 Personen nutzen mobile Dienste; Daten per Jahresende 2020; Quelle: Dir. Soziales und Gesundheit, Land OÖ) in Anspruch. Zur 24-h-Betreuung gibt es keine gesicherten Zahlen!

„Unbestritten ist die Pflege eines der drängenden Themen in unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung hat nun die größte Pflegereform der vergangenen Jahrzehnte in einem Ausmaß von einer Milliarde Euro vorgestellt. Mit 20 Maßnahmen sind wichtige Eckpfeiler für qualifiziertes Pflegepersonal, Pflege zu Hause und gesicherte Finanzierung sowie bessere Entlohnung eingeschlagen worden!“, zeigt sich Bezirksparteiobmann Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger überzeugt, dass dieses Pflegepaket ein großer Wurf ist.

Klaus Lindinger

Pflegelehre und Anreize für Berufsum- und Wiedereinsteiger/innen

Auch Seniorenbund-Bezirksobmann Franz Traunmüller begrüßt die Pflegereform. „Ein breiteres Spektrum zur Verbesserung, insbesondere der Personalsituation, steht nun zur Verfügung. Gerade die Anreize für Berufsum- und Wiedereinsteiger/innen und die Pflegelehre, die der Seniorenbund bereits seit 2017 fordert, sehe ich als wichtige Schritte, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern“, betont Franz Traunmüller, der in seinen täglichen Gesprächen mit den älteren Menschen viel über die Sorgen punkto zukünftigen Pflegebedarf erfährt.

„Im Grunde möchten die meisten zu Hause betreut werden. In meiner Familie leben vier Generationen unter einem Dach. Das ist heutzutage eine Besonderheit. Daher bin ich froh, dass gerade für die häusliche Pflege einige Entlastungen in der Pflegereform enthalten sind“, sagt Bezirksparteiobmann Lindinger.

Klaus Lindinger
Klaus Lindinger (re.) und Franz Traunmüller (li.) waren in Marchtrenk bei Hermine Schatzl zu Besuch. Trotz ihrer 96 Jahre braucht Frau Schatzl aktuell wenig Pflegebedarf, der in der Familie – auch durch ihre Schwiegertochter Ulrike Schatzl (2.v.li.) – geleistet wird. Gerade in diesem hohen Alter kann sich das rasch ändern. Daher begrüßen alle die Pflegereform.

Welche 20 Maßnahmen umfasst die Pflegereform?

Das Pflege-Paket umfasst insgesamt über 20 Maßnahmen mit einem Volumen von einer Milliarde Euro für den Pflegeberuf, die Ausbildung sowie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Damit soll vor allem der bis zum Jahr 2030 benötigte Bedarf von 76.000 zusätzlichen Pflegern abgedeckt werden.

Gehaltsbonus und 1.500 Euro „Angehörigen-Bonus“

Den größten Brocken des Pakets bildet eine bessere Entlohnung des Pflegpersonals sowie pflegende Angehörige. Für die Jahre 2022 und 2023 stellt der Bund dafür insgesamt 520 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel wird gemeinsam mit den Ländern und Sozialpartnern sichergestellt. Dieser Gehaltsbonus ist zunächst auf zwei Jahre befristet, bis andere notwendige Entlastungsmaßnahmen greifen.

Ausbildungszuschuss

Wer seine erste Ausbildung in einem Pflegeberuf macht, erhält einen Ausbildungszuschuss von mindestens 600 Euro pro Monat bzw. pro Praktikumsmonat. Für Umsteigerinnen und Umsteiger, die aus einem anderen Beruf in die Pflege wechseln, sowie für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger gibt es während einer vom AMS geförderten Ausbildung ein Pflegestipendium von mindestens 1.400 Euro pro Monat.

Die Bundesregierung schafft einen Angehörigenbonus von 1.500 Euro ab dem Jahr 2023 für die Person, die den größten Teil der Pflege zuhause leistet und selbst- oder weiterversichert ist. Nach vorsichtigen Schätzungen werden rund 30.000 Personen diesen Angehörigenbonus erhalten.

Zusätzlicher Urlaub für Pflegepersonal

Dringend benötigte Erholung bringt eine zusätzliche Entlastungswoche, auf die beim Bund oder bei privaten Einrichtungen beschäftigte Pflegekräfte ab ihrem 43. Geburtstag Anspruch haben – unabhängig davon, wie lange sie schon im Betrieb arbeiten.

Künftig besteht drei Monate Rechtsanspruch auf Pflegekarenz statt bisher ein Monat. Voraussetzung ist, dass dieser Rechtsanspruch in einem Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist.

Die erhöhte Familienbeihilfe wird nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet. Von dieser Maßnahme profitieren rund 45.000 Personen, die 60 Euro pro Monat mehr erhalten.

Verbesserungen sind auch bei der 24-Stunden-Betreuung geplant. Dabei wird die unselbstständige Beschäftigung attraktiviert.

Erleichterungen bei Zuwanderung

Erleichterungen bei der Zuwanderung von ausgebildeten Fachkräften: Sie erhalten einfacher die Rot-Weiß-Rot-Card, also die Arbeitserlaubnis. Außerdem erleichtert die Bundesregierung die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen.

Für Jugendliche wird es, vorerst als Modellversuch, eine Pflegelehre in ganz Österreich geben. Sie wird vier oder drei Jahre dauern und mit einem Lehrabschluss als Pflegefachassistenz bzw. Pflegeassistenz enden. Bestehende Schulversuche an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen werden ins Regelschulwesen übernommen.