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Bauernbund setzt höhere Buchführungsgrenze und Entlastung für Almausschank durch

Die Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht von 700.000 Euro auf 1 Million Euro war dem Bauernbund ein großes Anliegen und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Entbürokratisierung für bäuerliche Familienbetriebe. Auch der Entfall des Flaschengebindezwangs für Almausschank bringt zusätzliche Entlastung und sorgt für mehr Praxisnähe auf den Almen. Das umfangreiche Entbürokratisierungspaket mit 113 konkreten Deregulierungsmaßnahmen hat die Bundesregierung am 3.12.2025 vorgelegt.


Bauernbund Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser erklärt dazu:

„Die Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht ist aufgrund der Teuerung ein wichtiger Schritt zur Entlastung unserer Bauernfamilien. Durch die Preissteigerungen der vergangenen Jahre sind viele Höfe über die bisherigen Umsatzschwellen gedrückt worden, ohne dass am Ende mehr Einkommen übriggeblieben ist. Es ist nur fair, dass diese Betriebe nicht zusätzlich mit doppelter Buchhaltung belastet werden, sondern ihre Zeit für Stall, Feld und Wald einsetzen können, um uns mit regionalen Lebensmitteln zu versorgen.“


Der regionale Bauernbund-Abgeordnete Klaus Lindinger ergänzt:

In meinem Heimatbezirk Wels-Land, wo viele tierhaltende Betriebe für heimisches Schweinefleisch in bester Qualität sorgen, ist diese Anhebung der Buchführungspflicht auf 1 Mio. Euro ein gutes Zeichen für die Bäuerinnen und Bauern.

Offener Ausschank bringt Vorteile für Almwirtschaften

Erleichterungen bringt auch der Entfall des Flaschengebindezwangs für Almausschank im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes. Künftig können Getränke auf Almen offen ausgeschenkt werden. Das reduziert Abfall, spart Energie und erleichtert die Bewirtung auf oft abgelegenen Standorten im alpinen Raum.

„Dass auf unseren Almen künftig auch offen ausgeschenkt werden darf, passt in dieses Bild. Der Entfall des Flaschengebindezwangs spart Kosten, reduziert Müll und erleichtert den Arbeitsalltag der Bewirtschafter. Wer eine Alm führt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Kulturlandschaftspflege und zum Tourismus, und dafür braucht es praktikable statt kleinteiliger Vorschriften“, so Strasser abschließend.