Am 27. Juni 2024 wurde im Finanzausschuss einstimmig eine Änderung des Katastrophenfondsgesetzes beschlossen, die auch eine Erhöhung der Mittel für Feuerwehren bringt.
Unsere Feuerwehren sind immer zur Stelle, wenn sie gebraucht werden. Umso wichtiger ist es, dass sie auch finanziell in der Lage sind, ihren jährlichen Investitionen nachzukommen und bei der Beschaffung bzw. Modernisierung ihrer Einsatzgeräte Planungssicherheit zu haben, sagte heute, Donnerstag, Abgeordneter Klaus Lindinger nach dem einstimmigen Beschluss im Finanzausschuss.
Klaus Lindinger
Denn mit der Änderung des Katastrophenfondsgesetzes wird der festgelegte Garantiebetrag für Feuerwehren aus dem Katastrophenfonds und der Feuerschutzsteuer in der Höhe von 95 Millionen Euro auf 140 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Dazu kommt noch die seit zwei Jahren geltende jährliche Erhöhung um 20 Millionen Euro als pauschaler Ausgleich für die Umsatzsteuer. Für das Jahr 2024 stellt der Bund den Feuerwehren, die in die Kompetenz der Länder fallen, insgesamt rund 165,0 Millionen Euro zur Verfügung.

Neben der Mittelerhöhung wurde auch ein neuer Schadenstatbestand in das Gesetz aufgenommen. So sind nun auch Erdsenkungen bzw. natürlich induzierte vertikale Bodenbewegungen in die Liste der Naturkatastrophen aufgenommen.
„Wie bei Erdrutschungen werden nun auch Schäden durch Erdsenkungen vom Katastrophenfonds abgegolten. Denn auch diese können existenzbedrohend sein“, betont Lindinger.
Klaus Lindinger