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Weiteres Entlastungspaket für die Landwirtschaft im Nationalrat beschlossen

Im Rahmen des neuen umfassenden Entlastungspaketes sind erstmals nach 20 Jahren auch die land- und forstwirtschaftlichen Umsatzgrenzen in der steuerlichen Pauschalierung angehoben worden. Der Beschluss dazu traf der Natioalrat am 13. Oktober 2022. Auch die Einheitswertgrenze für die Teilpauschalierung und Einnahmen aus Nebentätigkeiten sind angepasst.

„Die hohe Inflation darf nicht dazu führen, dass unsere bäuerlichen Familienbetriebe noch weiter belastet werden“, sieht Abgeordneter Klaus Lindinger in dieser Anpassung einen wichtigen Faktor für bürokratische Entlastung.

Klaus Lindinger
Damit die Versorgungssicherheit auch weiterhin garantiert werden kann, braucht es entsprechend Maßnahmen, um unsere Familienbetriebe abzusichern und von bürokratischen Schikanen zu entlasten“, betont Lindinger.

Denn nicht nur klimatische Veränderungen prägen den Arbeitsalltag in den bäuerlichen Betrieben. Die Volatilität der Märkte und steigende Betriebsmittelpreise stellen weitere und zunehmend massive Herausforderungen dar.

Konkret bedeuten diese Maßnahmen, die neben der Abschaffung der Kalten Progression einen Schwerpunkt des Paketes darstellen:

  • Die Umsatzgrenze wird von 400.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben.
  • Die Erhöhung der Einheitswert-Grenze für die Teilpauschalierung von 130.000 Euro auf 165.000 Euro dient vor allem der Verwaltungsvereinfachung.
  • Die Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 Euro auf 45.000 Euro ist eine notwendige Anpassung an die Inflationsentwicklung.

„Corona-Krise, Klima-Veränderung und die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine setzen den bäuerlichen Betrieben ebenso zu wie Haushalten oder der Wirtschaft“, begründet Lindinger den Beschluss eines weiteren Antiteuerungspaketes im Nationalrat.

„Wir sind es unseren Bäuerinnen und Bauern schuldig, dafür zu sorgen, dass sie uns auch weiterhin mit regionalen Lebensmitteln versorgen können. Daher gilt es, sie von bürokratischem Aufwand ebenso zu entlasten wie die Folgen der Teuerungen bei Betriebsmitteln und Energie abzufedern“, erinnert Lindinger daran, dass seit Einführung des Euro im Jahr 2002 die steuerlichen Grenzen bei der Pauschalierung nicht an die Inflation angepasst wurden. 

Einen Appell richtete Lindinger aber auch an die Konsumentinnen und Konsumenten: „Wir alle haben es beim Einkauf bzw. beim Griff ins Regal in der Hand, unsere Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen!“

Klaus Lindinger