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Langjährige Forderungen des Bauernbundes im Nationalrat umgesetzt

Klaus Lindinger ist überzeugt, dass die Novelle viele Hofübernahmen erleichtert.

Ziel des Anerbenrechts ist es, eine Zersplitterung bäuerlichen Grundbesitzes zu verhindern. „Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden aber seit 30 Jahren nicht an die modernen Gegebenheiten angepasst“, ist ÖVP-Abgeordneter und Junglandwirt Klaus Lindinger erfreut über die Novellierung im Plenum des Nationalrates. Neben den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ haben auch SPÖ und Neos der Gesetzesänderung zugestimmt.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen mit Novelle berücksichtigt

Die Senkung der Erbhof-Untergrenze trägt laut dem ÖVP-Abgeordneten auch den veränderteren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Vielfalt der Betriebe Rechnung. Die Mehrheit der bäuerlichen Betriebe in Österreich wird im Nebenerwerb geführt, da sie vom land- oder forstwirtschaftlichem Ertrag allein nicht mehr leben können. „Nun werden diese Erb-Betriebe, die oft seit über hunderte Jahren von Familien bewirtschaftet werden, vor einer Zerschlagung bzw. Auflösung durch Erbteilung geschützt“, begründet Lindinger die notwendige Änderung zum Erhalt einer flächen-deckenden und intakten Land- und Forstwirtschaft in Österreich.

Forderungen von Bauernbund und Jungbauern umgesetzt

Diese Sonderform des Erbrechts, das sog. Anerbenrecht umfasst alle gesetzlichen Bestimmungen, die den ungeteilten Übergang eines Bauernguts – eines sogenannten Erbhofs auf einen von mehreren Miterben – den Anerben gewährleisten. „Mit der Neu-Definition des Erbhofes, nämlich dass dieser künftig nur mehr so viel Ertrag abwerfen muss, um eine (statt bisher zwei) erwachsene Person(en) zu erhalten, kommt es vor allem für Jungbäuerinnen und Jungbauern zu wesentlichen Erleichterungen“, ist Lindinger überzeugt.

Vor allem zwei wesentliche Forderungen, die Bauernbund und Jungbauern in den letzten Jahren immer wieder einmahnten, konnten nun umgesetzt werden. Zum einen wurden erstmals auch die Forstbetriebe im Anerbengesetz verankert und zum anderen kommt es endlich zur nötigen Anpassung der Ertragsgrenzen für einen Erbhof.