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Der Nationalrat hat wichtige sozialpolitische Maßnahmen in seiner letzten Sitzung 2021 beschlossen. Ein steuerfreier Bonus bis zu 3.000 Euro für Arbeitnehmer*innen sowie eine unkomplizierte Einmalzahlung für Bezieher niedriger Einkommen in Höhe von 150 Euro soll Herausforderungen abfedern.

„Mit der Möglichkeit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen steuerfreien Bonus auszuzahlen und einer Zuwendung für die Bezieher niedriger Einkommen wollen wir den Menschen unter die Arme greifen!“, betont Bezirksparteiobmann Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger.

Klaus Lindinger

Mitarbeiter, die Außergewöhnliches geleistet haben und dafür von ihren Arbeitgebern belohnt werden, profitieren – wie bereits 2020 – von einem Steuerfreibetrag von bis zu 3.000 Euro. Konkret bedeutet das, dass Betriebe für ihre Mitarbeiter eine Bonuszahlung bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei auszahlen können.

Bezirksparteiobmann Klaus Lindinger verweist nicht nur in seiner Funktion als Abgeordneter mit Freude auf die steuerfreie Corona-Prämie.

Die Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass diese Zahlungen in den Kalendermonaten Dezember 2021, Jänner oder Februar 2022 geleistet werden. Der steuerfreie Corona-Bonus ist eine gute Möglichkeit Wertschätzung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszudrücken.

Transferzahlung von 150 Euro

Mit einer Zuwendung in Höhe von 150 Euro pro Person sollen die Teuerungen für die Bezieher niedriger und Transfer-Einkommen abgegolten werden. Geplant ist diese einmalige Zahlung an die Bezieher von Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Ausgleichszulage, Studienbeihilfe und Mobilitätsstipendien.

„Damit wird unbürokratisch jenen geholfen, die durch das niedrige Einkommen besonders hart von diversen Preissteigerungen getroffen werden!“, so Lindinger.

Klaus Lindinger